RPI: Dozent*in für Förderschule und Inklusion gesucht

06. Januar 2023

Im Religionspädagogischen Institut Loccum der Evangelisch-lutherischen
Landeskirche Hannovers ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

der Dozentin/des Dozenten (m/w/d) für die Bereiche
Förderschule und Inklusion
zu besetzen (A 13).

Sie/er soll die Arbeit der Religionslehrkräfte an Förderschulen unterstützen und den Religionsunterricht didaktisch und methodisch weiterentwickeln. Zugleich soll sie/er den Umgang mit Heterogenität und Inklusion als Aufgabenfeld des RPI konzeptionell gestalten. Die Stelle ist zunächst auf fünf Jahre befristet, eine Verlängerung ist möglich.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Planung und Leitung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
  • Konzeption und Durchführung von Konferenzen für Schulleiter/innen an Förderschulen und sonderpädagogischen Förderzentren
  • Reflexion und didaktische Weiterentwicklung von Konzepten für den Religionsunterricht an Förderschulen
  • Reflexion und didaktische Weiterentwicklung von Konzepten im Umgang mit Heterogenität
  • Mitwirkung bei der Ausbildung von Vikar/inn/en im Bereich Religionspädagogik
  • Konzeption und Durchführung von regionalen Fortbildungsveranstaltungen
  • Publikationstätigkeit
  • Mitarbeit bei bereichsübergreifenden Aufgaben des RPI Loccum

Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier.

Religionspädagogisches Institut Loccum (RPI)

Kontakt

Nähere Auskünfte erteilen:

OLKRin Dr. Kerstin Gäfgen-Track
0511/1241-817
Kerstin.Gaefgen-Track@evlka.de

und Rektorin PD Dr. Silke Leonhard
05766/81-137
Silke.Leonhard@evlka.de

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 20. Januar 2023 an Frau OLKRin Dr. Kerstin Gäfgen-Track, Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Postfach 37 26, 30037 Hannover.

Bewerber*innen, die bereits Inhaber*innen einer Planstelle im niedersächsischen Schuldienst sind, können sich zum Dienst in der Kirche beurlauben lassen. Der dienstrechtliche Status einer Landesbeamtin/eines Landesbeamten bleibt dabei erhalten. Für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis des Landes Niedersachsen gilt entsprechendes.