Im Herbst 2022 haben die niedersächsischen Bistümer und (Landes-)Kirchen den intensiven Dialog- und Beratungsprozess zum Positionspapier der evangelischen und katholischen Schulreferentinnen und Schulreferenten „Gemeinsam verantworteter Christlicher Religionsunterricht“ offiziell abgeschlossen, ohne dass damit die Diskussion darüber, auch bundesweit, beendet wäre.
Am Prozess waren und sind bis heute viele Akteur*innen aus Schulen, Studienseminaren, Kirchen und Universitäten beteiligt. Die Zustimmung und konstruktive Kritik, die dabei in Bezug auf die Entwicklung eines gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterrichts (CRU) differenziert vorgebracht wurden, haben dazu beigetragen, dass das Konzept des CRU noch weiter profiliert wurde und wird. Im Zuge dessen sind auch erste Überlegungen zur Zusammenarbeit mit orthodoxen und freikirchlichen Kirchen stärker als vorher in den Fokus gerückt. Das Gutachten von Professor Poscher (Freiburg) im Mai 2022 hat die Frage der Verfassungsgemäßheit eines solchen Unterrichts und seine Übereinstimmung mit Art. 7.3 GG grundsätzlich bejaht. Entscheidend ist dabei, dass der überwiegende Teil der Unterrichtsinhalte den Bekenntnissen beider Konfessionen entspricht (sogenannte „gemeinchristliche Inhalte“).
Aufgrund der Zustimmung der Bischöfe und Leitenden Geistlichen sowie anderer kirchenleitender Organe aller acht beteiligten Bistümer und (Landes-)Kirchen sind beide Kirchen auf das Land zugegangen und haben sowohl das Kultusministerium als auch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur um die Aufnahme von Verhandlungen über die Einführung des Faches Christliche Religion gebeten.