Grundlagen

Religionsunterricht in Niedersachsen

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben bestimmt, dass „der Religionsunterricht ... in den öffentlichen Schulen ... ordentliches Lehrfach“ ist, und zwar „unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ (Art. 7.3 GG). Damit ist der bekenntnisorientierte Religionsunterricht eine „gemeinsame Angelegenheit“ (res mixta) von Staat und Religionsgemeinschaft. Die staatliche Seite sorgt für die Rahmenbedingungen, die Religionsgemeinschaften für die inhaltliche Ausrichtung sowie die Begleitung der Lehrkräfte.

Der evangelische und der katholische Religionsunterricht sind offen für alle Schüler*innen, auch wenn sie keine oder andere religiöse Überzeugungen haben.

In Niedersachsen können die Fächer Evangelische und Katholische Religion seit 1998 konfessionell-kooperativ erteilt werden.

Grundsätzlich wird der Religionsunterricht von staatlichen Lehrkräften erteilt, die grundständig als Religionslehrkräfte ausgebildet sind und über eine Missio canonica oder eine Vokation verfügen. Daneben kann der Staat – in Abstimmung mit den Religionsgemeinschaften – auch Personen mit der Erteilung des Religionsunterrichts beauftragen, die eine der staatlichen Lehrkräfteausbildung gleichwertige Qualifikation vorweisen können, zum Beispiel Schulpastor*innen oder andere katechetische Lehrkräfte.

Glaube braucht Bildung und Bildung braucht Religion

Der Religionsunterricht ist ein wesentlicher Teil des Bildungsauftrages von Schule, weil er einen wertvollen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung, zur Werteorientierung und Weltdeutung leistet. Im Mittelpunkt stehen Fragen existenziellen Gewichts, die über den eigenen Lebensentwurf, die je eigene Deutung der Wirklichkeit und die individuellen Handlungsoptionen entscheiden.

Diesen Grundfragen und der Pluralität der religiösen Antworten in unserer Gesellschaft stellt sich der Religionsunterricht. Die Schüler*innen eignen sich im Religionsunterricht in seiner konfessionellen Ausrichtung Wissen, Fähigkeiten, Einstellungen und Haltungen an, die für einen angemessenen Umgang mit sich selbst und anderen, mit dem christlichen Glauben und mit anderen Religionen und Weltanschauungen notwendig sind. Dabei geht es nicht um Glaubensvermittlung, sondern vielmehr um religiöse und ethische Bildung.