Erlass: Religion weiterhin zweistündig unterrichten

03. Juni 2021

Das Kultusministerium ermöglicht den Schulen mehr Flexibilität bei der Stundenplangestaltung, um den während der Corona-Pandemie versäumten Lernstoff nachzuholen. Damit sollen die „Kernkompetenzen“ gestärkt werden. Dies soll allerdings nicht auf Kosten von Fächern wie Religion und Sport gehen. Im Erlass (siehe Download) ist geregelt: „Die Fächer Religion und Sport sind in allen Schuljahrgängen im Jahresdurchschnitt weiterhin zweistündig zu unterrichten.“

Presseinformation des Kultusministeriums:

Die Schulen des Primarbereichs erhalten deutlich mehr Freiheit und Flexibilität bei der Gestaltung des Unterrichts in den Schuljahrgängen 1 bis 4. Mit einer alternativen Stundentafel können die Grundschulen und zielgleich unterrichtenden Förderschulen bedarfsgerecht auf möglicherweise entstandene Lernrückstände in den Kernfächern Mathematik und Deutsch reagieren. Aber auch in allen anderen Fächern können bedarfsgerechte Schwerpunktsetzungen vorgenommen werden.

In der alternativen Stundentafel werden innerhalb jedes Schuljahrgangs die Stunden der Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musik, Kunst, Gestaltendes Werken, Textiles Gestalten zu einem Kontingent zusammengefasst und können neu verteilt werden, wie es ein aktueller Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vorsieht. Zur pädagogischen und fachlichen Schwerpunktsetzung können die neugefassten Kontingentstunden unter anderem als Verfügungsstunde, zur Sprachförderung, für fächerübergreifendes Lernen oder Lernen mit digitalen Medien verwendet werden.

„Die Auswirkungen von Wechsel- und Distanzunterricht auf die jüngsten Schülerinnen und Schüler dürften sehr unterschiedlich sein. Deshalb geben wir den Schulen Beinfreiheit, um Schwerpunkte zu setzen und die Kernkompetenzen besser in den Blick zu nehmen“, erläutert Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Lesen, Schreiben und Rechnen als Grundfertigkeiten müssten bei der Bearbeitung der Pandemie-Folgen eine besondere Beachtung zukommen. Es leite sich aber keine Pflicht für die Schulen ab, Stunden zu verlagern. Tonne: „Es ist ausdrücklich eine Möglichkeit, wenn sich entsprechende Fokussierungen als notwendig ergeben. Wir sind sehr gut damit gefahren, einen klaren aber großzügigen Rahmen vorzugeben und den Schulleitungen und Lehrkräften bei der konkreten Umsetzung zu vertrauen. Ich habe sehr großes Vertrauen in unsere Schulleitungen und Lehrkräfte, auch bei der Nutzung der alternativen Stundentafel die richtigen Entscheidungen im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu treffen.“

Da es im laufenden Schuljahr zu deutlichen Einschränkungen im Präsenzunterricht gekommen ist, wird im Schuljahr 2020/2021 zudem die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens im Sekundarbereich I ausgesetzt (ausgenommen von dieser Regelung sind die Abschlussjahrgänge 9 und 10, da für Schülerinnen und Schüler dieser Klassen deutlich mehr Präsenzunterricht stattgefunden hat). Ein Nachteil entsteht den Schülerinnen und Schülern allerdings nicht: Positive Aspekte des Arbeits- und Sozialverhaltens der Kinder und Jugendlichen können und sollen ausdrücklich auf dem Zeugnis vermerkt und festgehalten werden.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Das Arbeits- und Sozialverhalten zeigt sich in der Interaktion mit Lehrkräften und den anderen Schülerinnen und Schülern. In diesem außergewöhnlichen Schuljahr gab es sowohl für die Schülerinnen und Schülern als auch für die Lehrkräfte viel zu wenig Normalität und zu unterschiedliche Rahmenbedingungen, um zu fairen und vergleichbaren Bewertungen kommen zu können. Das gilt vor allem für die Schuljahrgänge 5 bis 10, die teils monatelang im Distanzlernen verbleiben mussten. Wenn sich Schülerinnen und Schülern dennoch besonders engagiert oder motiviert gezeigt haben, dann soll das aber auch entsprechend gewürdigt werden.“

Niedersächsisches Kultusministerium, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit