Das ausführliche Genehmigungsverfahren für den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht wird für das Schuljahr 2024/2025 erneut durch ein vereinfachtes Vorgehen ersetzt, das heißt neben dem innerschulischen Verfahren genügt eine formlose Mitteilung der Schulen über die Anzahl der Lerngruppen und die betroffenen Schuljahrgänge an das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung.
Mit Blick auf die nach wie vor hohe Belastung in den Schulen aber auch auf die Entwicklung in die Richtung eines gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterrichts haben sich die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und das Katholische Büro Niedersachsen mit dem Land Niedersachsen auf die abermalige Ausnahmeregelung als Zeichen der Entlastung geeinigt.
Schulen, die konfessionell-kooperativen Religionsunterricht erstmals einführen wollen, müssen aber nach wie vor ein innerschulisches Verfahren durchlaufen. In diesem Prozess werden sie von den Kirchen durch Musterkonzepte für schuleigene Kerncurricula bzw. Arbeitspläne und Fortbildungen zur Erteilung von konfessionell-kooperativem Religionsunterricht unterstützt.
Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht ist im Erlass „Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen“ (RdErl. d. MK v. 10.5.2011, SVBI. 7/2011 S. 226) geregelt.