Die neuen Anhörfassungen der Kerncurricula (KC) für das Fach Christliche Religion Grundschule und Sekundarstufe I sind nun zur Anhörung freigegeben und hier online verfügbar.
Das zweite, verkürzte Anhörungsverfahren läuft bis Ende März. Die große Anzahl der Stellungnahmen in der ersten Anhörung im vergangenen Herbst zeigte das rege Interesse am neuen Fach. So hatten die Kommissionen zur Erstellung der Kerncurricula alle Hände voll zu tun, die vielen Anregungen zu sichten und zu verarbeiten.
Die nun vorliegende Fassung hat wichtige Anliegen aufgegriffen. So lässt sich für die Lehrkräfte beispielsweise leichter nachvollziehen, was verbindlich ist und wo die Schulen mit ihrer jeweiligen Situation eine große Auswahl zur passgenauen Gestaltung haben.
Wie geht es weiter?
Nach der Sichtung der eingereichten Stellungnahmen und entsprechenden Einarbeitung in die Anhörfassungen werden die Kerncurricula durch das Kultusministerium an die beteiligten Kirchen mit der Bitte um Erklärung des Einverständnisses zur Übersendung an den Landtag versandt. Denn nach deutschem Staatskirchenrecht gehört der Religionsunterricht zur sogenannten „res mixta“, das sind Sachgebiete, die in gemeinsamer Verantwortung des Staates und von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften liegen – daher braucht es das Einvernehmen der Kirchen, die die Verantwortung für die Inhalte der KC tragen.
Eine weitere Besonderheit gibt es in Niedersachsen: Neue Kerncurricula müssen dem Landesparlament vorgelegt werden. Mit dieser Übersendung an den Landtag erfolgt zeitgleich die offizielle Veröffentlichung der Kerncurricula, voraussichtlich im Mai.
Im Schulverwaltungsblatt für März informiert das Kultusministerium die schulische Öffentlichkeit über die offiziellen Schritte zur Veröffentlichung der KC. Voraussichtlich Ende März ergeht dann der Erlass an die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung sowie die Schulen und Studienseminare mit Regelungen zur Einführung des Faches Christliche Religion.
In Vorbereitung sind die erforderlichen Implementierungsveranstaltungen für die Schulen. Aber auch die Verantwortlichen in den religionspädagogischen Einrichtungen der Kirchen planen intensiv Fortbildungen zum neuen KC und kümmern sich verstärkt um die Bereitstellung von Material für die neuen Inhalte.
Am 13. August 2026 beginnt schließlich offiziell der Unterricht im neuen Fach, verpflichtend für den Jahrgang 1 in der Grundschule und den Jahrgang 5 in der weiterführenden Schule.
Dorothea Otte