Studierende der katholischen Theologie, die als Vertretungslehrkräfte eingesetzt werden sollen, müssen keine kirchliche Unterrichtserlaubnis oder eine Missio canonica beantragen, sondern erhalten eine Sondererlaubnis zur befristeten Erteilung von katholischem Religionsunterricht. Diese gilt ausschließlich für eine konkrete Schule und ist auf maximal ein Schuljahr befristet.
Voraussetzung
- Erfolgreicher Abschluss des Bachelor-Studiengangs Katholische Theologie mit dem Ziel Lehramt (oder ein vergleichbarer Abschluss). Der Nachweis erfolgt über einen Scan des Abschlusszeugnisses.
- Bestätigte Teilnahme an den Modulen 1 & 2 des Mentorats für angehende Religionslehrkräfte (Infoabend und Beratungsgespräch). Der Nachweis erfolgt über einen Scan des Studienbegleitbriefs.
Antrag
Senden Sie eine Mail mit folgenden Informationen und Anhängen:
- Name und persönliche Kontaktdaten
- Name und Adresse der Schule
- Start- und Endzeitpunkt der befristeten Stelle
- Scan des Bachelor-Abschlusszeugnisses
- Scan des Studienbegleitbriefs
Antragsort
Die Sondererlaubnis erfolgt durch die zuständige Behörde des Bistums, in dessen Gebiet die Schule liegt. Sie können die Schuladresse in den Bistumsatlas der Deutschen Bischofskonferenz eingeben, um bei Bedarf das zuständige Bistum zu ermitteln. Senden Sie Ihren Antrag per Mail an
Bistum Hildesheim:
Abteilung Schule und Hochschule im Bischöflichen Generalvikariat Hildesheim – Frau Bruns: marianne.bruns@bistum-hildesheim.de
Bistum Osnabrück:
Bereich Religionsunterricht der Schulstiftung im Bistum Osnabrück – Frau Engelmeyer: religionsunterricht@bistum-os.de
Offizialatsbezirk Vechta:
Abteilung Schule im Bischöflich Münsterschem Offizialat Vechta – Frau Krause: susanne.krause@bmo-vechta.de
Sie erhalten die Sondererlaubnis postalisch zugesendet.