Zur Erteilung des Religionsunterrichts brauchen Lehrer:innen eine Bevollmächtigung durch ihre jeweilige Religionsgemeinschaft bzw. Konfession.
Auch für das Fach „Christliche Religion nach evangelischen und katholischen Grundsätzen“, das nach dem Staatskirchenrecht auch ein katholischer Religionsunterricht ist, benötigen römisch-katholisch getaufte Lehrkräfte eine Unterrichtserlaubnis durch ihr Bistum.
In Niedersachsen haben sich das Bistum Hildesheim, das Bistum Osnabrück und die Katholische Kirche im Oldenburger Land eine gemeinsame Missio-Ordnung aufgestellt und richten ein gemeinsames Antragsverfahren ein.
Alle Anträge werden vollständig und digital an die Adresse missio-canonica@katholische-ansprechstelle.de gesendet. Die Bearbeitung erfolgt zentral, die Urkunden werden durch das jeweilige Bistum ausgestellt.
Diese Homepage enthält alle Antragsformulare, sowie Antworten auf die häufigsten Fragestellungen und Problemanzeigen. Wenn dennoch eine besondere Situation auftritt, die auf dieser Homepage nicht beantwortet werden kann, wenden Sie sich bitte an die Katholische Ansprechperson.