Alle notwendigen Unterlagen finden Sie als Liste am Ende des Antragsformulars. Durch die zentrale Bearbeitung der Anträge müssen bei jedem Antrag immer alle vorgeschriebenen Anhänge vorhanden sein. Sie finden alle Antragsformulare und Textvorlagen im Downloadbereich.
Voraussetzung für die Erteilung einer Missio canonica sind:
- Erfolgreicher Abschluss eines qualifizierenden Hochschulstudiengangs / einer qualifizierenden Weiterbildung
>> belegt durch den Scan des Abschlusszeugnisses (kein vorläufiges Zeugnis oder ähnliches)
- Erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes / Referendariats
>> belegt durch einen Scan des Abschlusszeugnisses
- Volle Eingliederung in die katholische Kirche durch Taufe, Erstkommunion und Firmung.
>> belegt durch einen Nachweis der Kirchenmitgliedschaft, die nicht älter als sechs Monate datiert sein darf. (Eine (Text-)Vorlage finden Sie im Downloadbereich.)
- Bereitschaftserklärung zur Erteilung des Religionsunterrichts in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche und im ökumenischen Geist sowie zum Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht
>> Persönliche Erklärung (Bitte achten Sie auf die bistumsspezifischen Formulare im Downloadbereich!)
- Teilnahme am Mentoratsprogramm am Studienort
>> belegt durch einen Scan des Studienbegleitbriefs / den digitalen Nachweis der Teilnahme am Mentorat oder einen Scan der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis / Vorläufigen Missio canonica
- Referenz durch eine Person, die im kirchlichen Verkündigungsdienst tätig ist und nicht benotend an der Ausbildung der beantragenden Lehrkraft mitgewirkt hat.
>> hier finden Sie das Formular zum Download und Informationen zum Referenzgespräch
Ihren Antrag senden Sie bitte mit vollständigem Anhang in einer E-Mail an missio-canonica@katholische-ansprechstelle.de.
Sollten besondere Voraussetzungen vorliegen, können Sie sich an die Katholische Ansprechstelle für den Religionsunterricht in Niedersachsen unter kontakt@katholische-ansprechstelle.de wenden.
Hinweise und Anmerkungen zum Referenzgespräch
Die neue Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz hat den Blick auf Glaubensbiografien von Religionslehrkräften deutlich geweitet: sowohl im Hinblick auf das bisherige religiöse Gewachsen-Sein, als auch besonders mit Blick auf die gegenwärtigen Prozesse und die Herausforderungen eines langen Berufslebens. Aus diesem Grund möchten die niedersächsischen Bistümer die persönliche Fürsprache für die ausgebildete Religionslehrkraft in Form einer Referenz nicht nur als Momentaufnahme für die Akten erfassen, sondern als Teil eines Prozesses wissen, mit dem die junge Lehrkraft nach der Begleitung durch das Mentorat im Studium auch weiterhin über Partner:innen für die Glaubenskommunikation und Rollenreflexion verfügt.
Das Referenzgespräch soll dafür eine Einladung sein, sich nach einem/r Dialogpartner/in umzusehen, der/die die eigene berufliche Expertise und Erfahrung im Verkündigungsdienst als Gegenüber für die Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen und Herausforderungen einer jungen Religionslehrkraft anbietet. Daraus kann sich im einfachsten Fall ein für beide Seiten gewinnbringendes Gespräch ergeben, im besten Fall sogar der Beginn eines Gesprächsprozesses.
Dabei ist es elementar, dass im Dialog keine einseitigen Informationsvorträge, keine Situationen von Rechtfertigung oder asymmetrischer Bewertung und keine Deklination von christlicher Lebensführung auftreten. Inhalte des Gesprächs werden nicht erfasst und die Beteiligten verpflichten sich zur Verschwiegenheit.
Für den Antrag der Missio canonica wird ausschließlich die Durchführung dokumentiert. Die Inhalte bleiben im forum internum der Gesprächspartner:innen.
Sollten sich im Zuge dieses Gesprächs religionspädagogische und -unterrichtliche Fragen ergeben, stehen die Kolleg:innen der Bistümer gerne zur Kontaktaufnahme zur Verfügung.
Hinweise und Anmerkungen zum Nachweis der Kirchenmitgliedschaft
Das Einholen des Auszugs aus dem Taufbuch stellt je nach biografischen Entwicklungen eine große Herausforderung dar. Hier können Prozesse stattgefunden haben, die eine Kontaktaufnahme mit der Taufpfarrei erschweren. Entscheidend ist auch nicht der Beginn der Glaubensbiografie von zukünftigen Lehrkräften, sondern die Gegenwart.
Daher soll die Mitgliedschaft zur katholischen Kirche durch einen Nachweis, der durch ein Pfarramt ausgestellt wird, belegt werden. Viele Pfarrämter haben dafür eigene Vordrucke oder ähnliches. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, finden Sie im Downloadbereich einen Textentwurf, den Sie dem Pfarrsekretariat zusenden können.
Wichtig ist, dass die Bestätigung nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Antrags ist.