FAQ zu Missio canonica und Kirchlicher Unterrichtserlaubnis

Die Missio-Ordnungen der niedersächsischen Bistümer wurden zum 1. April 2026 vor dem Hintergrund der neuen Muster-Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz und mit Blick auf die Einführung des gemeinsam verantworteten Christlichen Religionsunterrichts nicht nur erneuert, sondern auch angepasst. Es gilt in allen drei Bistümern dieselbe Ordnung. Außerdem wird eine gemeinsame Missio-Kommission installiert.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der Beantragung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst und der Missio canonica gestellt werden.

Alle Anträge senden Sie bitte mit vollständigem Anhang in einer Email an missio-canonica@katholische-ansprechstelle.de

Sollten besondere Voraussetzungen vorliegen, können Sie sich an die Katholische Ansprechstelle für den Religionsunterricht in Niedersachsen wenden.

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis wird für einen befristeten Zeitraum erteilt, in dem zu Aus- oder Weiterbildungszwecken Religionsunterricht durch eine Lehrkraft mit katholischer Konfessionszugehörigkeit eigenverantwortlich erteilt werden muss: Referendariat/Vorbereitungsdienst, berufsbegleitende Weiterbildung.

Die Missio canonica wird nach Abschluss des Referendariats/Vorbereitungsdienstes oder der Weiterbildung beantragt und gilt nach Erteilung unbefristet.

Studentische Vertretungslehrkräfte („Feuerwehrkräfte“), die an einer bestimmten Schule für eine befristete Zeit Unterricht übernehmen sollen, müssen keine Anträge stellen, sondern wenden sich direkt an die Behörde des zuständigen Bistums.

Siehe dazu: „Was muss ich als (studentische) Vertretungslehrkraft beantragen?“

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis wird beantragt:

  1. Für den Vorbereitungsdienst: im Bistum, in dem der Studienabschluss erworben wurde.
  2. Für die berufsbegleitende Weiterbildung: im Bistum, in dem die Lehrkraft tätig ist.

Die Missio canonica wird beantragt:

  1. Im Bistum, in dem die Lehrkraft tätig ist. (Sollte der Wohnsitz in einem anderen Bistum liegen, gilt der Dienstort.)

In Niedersachsen findet ein zentrales Antragsverfahren für alle drei Bistümer statt. Senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag mit allen notwendigen Anhängen per Mail an missio-canonica@katholische-ansprechstelle.de.

Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Rückmeldung an Sie und schließlich auch die Urkunde kommen dann aus dem für Sie zuständigen Bistum.

Eine in den anderen deutschen (Erz-)Bistümern verliehene Missio canonica wird in den niedersächsischen Bistümern anerkannt. Es findet kein erneutes Prüfverfahren statt, insofern sich Ihrerseits keine kirchenrechtlich relevanten Änderungen ergeben haben. Sie erhalten durch den Bischof Ihrer neuen Diözese eine dieses Bistum betreffende Missio canonica.

Dazu füllen Sie bitte diesen Antrag aus und senden ihn mit einem Scan Ihrer Missio-Urkunde an missio-canonica@katholische-ansprechstelle.de

Alle notwendigen Unterlagen finden Sie als Liste am Ende des Antragsformulars. Durch die zentrale Bearbeitung der Anträge müssen bei jedem Antrag immer alle vorgeschriebenen Anhänge vorhanden sein. Sie finden alle Antragsformulare und Textvorlagen im Downloadbereich.

Voraussetzung für die Erteilung einer Missio canonica sind:

  • Erfolgreicher Abschluss eines qualifizierenden Hochschulstudiengangs / einer qualifizierenden Weiterbildung
    >> belegt durch den Scan des Abschlusszeugnisses (kein vorläufiges Zeugnis oder ähnliches)
  • Erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes / Referendariats
    >> belegt durch einen Scan des Abschlusszeugnisses
  • Volle Eingliederung in die katholische Kirche durch Taufe, Erstkommunion und Firmung.
    >> belegt durch einen Nachweis der Kirchenmitgliedschaft, die nicht älter als sechs Monate datiert sein darf. (Eine (Text-)Vorlage finden Sie im Downloadbereich.)
  • Bereitschaftserklärung zur Erteilung des Religionsunterrichts in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche und im ökumenischen Geist sowie zum Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht
    >> Persönliche Erklärung (Bitte achten Sie auf die bistumsspezifischen Formulare im Downloadbereich!)
  • Teilnahme am Mentoratsprogramm am Studienort
    >> belegt durch einen Scan des Studienbegleitbriefs / den digitalen Nachweis der Teilnahme am Mentorat oder einen Scan der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis / Vorläufigen Missio canonica
  • Referenz durch eine Person, die im kirchlichen Verkündigungsdienst tätig ist und nicht benotend an der Ausbildung der beantragenden Lehrkraft mitgewirkt hat.
    >> hier finden Sie das Formular zum Download und Informationen zum Referenzgespräch

Ihren Antrag senden Sie bitte mit vollständigem Anhang in einer E-Mail an missio-canonica@katholische-ansprechstelle.de.

Sollten besondere Voraussetzungen vorliegen, können Sie sich an die Katholische Ansprechstelle für den Religionsunterricht in Niedersachsen unter kontakt@katholische-ansprechstelle.de wenden.


Hinweise und Anmerkungen zum Referenzgespräch

Die neue Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz hat den Blick auf Glaubensbiografien von Religionslehrkräften deutlich geweitet: sowohl im Hinblick auf das bisherige religiöse Gewachsen-Sein, als auch besonders mit Blick auf die gegenwärtigen Prozesse und die Herausforderungen eines langen Berufslebens. Aus diesem Grund möchten die niedersächsischen Bistümer die persönliche Fürsprache für die ausgebildete Religionslehrkraft in Form einer Referenz nicht nur als Momentaufnahme für die Akten erfassen, sondern als Teil eines Prozesses wissen, mit dem die junge Lehrkraft nach der Begleitung durch das Mentorat im Studium auch weiterhin über Partner:innen für die Glaubenskommunikation und Rollenreflexion verfügt.

Das Referenzgespräch soll dafür eine Einladung sein, sich nach einem/r Dialogpartner/in umzusehen, der/die die eigene berufliche Expertise und Erfahrung im Verkündigungsdienst als Gegenüber für die Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen und Herausforderungen einer jungen Religionslehrkraft anbietet. Daraus kann sich im einfachsten Fall ein für beide Seiten gewinnbringendes Gespräch ergeben, im besten Fall sogar der Beginn eines Gesprächsprozesses.

Dabei ist es elementar, dass im Dialog keine einseitigen Informationsvorträge, keine Situationen von Rechtfertigung oder asymmetrischer Bewertung und keine Deklination von christlicher Lebensführung auftreten. Inhalte des Gesprächs werden nicht erfasst und die Beteiligten verpflichten sich zur Verschwiegenheit.

Für den Antrag der Missio canonica wird ausschließlich die Durchführung dokumentiert. Die Inhalte bleiben im forum internum der Gesprächspartner:innen.

Sollten sich im Zuge dieses Gesprächs religionspädagogische und -unterrichtliche Fragen ergeben, stehen die Kolleg:innen der Bistümer gerne zur Kontaktaufnahme zur Verfügung.


Hinweise und Anmerkungen zum Nachweis der Kirchenmitgliedschaft

Das Einholen des Auszugs aus dem Taufbuch stellt je nach biografischen Entwicklungen eine große Herausforderung dar. Hier können Prozesse stattgefunden haben, die eine Kontaktaufnahme mit der Taufpfarrei erschweren. Entscheidend ist auch nicht der Beginn der Glaubensbiografie von zukünftigen Lehrkräften, sondern die Gegenwart.

Daher soll die Mitgliedschaft zur katholischen Kirche durch einen Nachweis, der durch ein Pfarramt ausgestellt wird, belegt werden. Viele Pfarrämter haben dafür eigene Vordrucke oder ähnliches. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, finden Sie im Downloadbereich einen Textentwurf, den Sie dem Pfarrsekretariat zusenden können.

Wichtig ist, dass die Bestätigung nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Antrags ist.

Die Missio canonica wird in den niedersächsischen Bistümern zu unterschiedlichen Zeitpunkten durch den Bischof verliehen. Für diesen Tag erhalten die neuen Lehrkräfte durch das Regionale Landesamt dienstfrei, um an der Veranstaltung und dem Gottesdienst teilnehmen zu können. In Zukunft werden diese Verleihungen mit den evangelischen Kirchen und Kolleg:innen gemeinsam vollzogen werden.

Der Antrag wird ab dem Zeitpunkt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, geprüft und Sie erhalten in der Regel nach 14 Tagen eine Bestätigung über die erfüllten Voraussetzungen und eine Einladung zur nächsten Verleihung in dem für Sie zuständigen Bistum. Dieses Schreiben wird in den niedersächsischen Regionalen Landesämtern für Schulen und Bildung zur Vervollständigung Ihrer Bewerbungsunterlagen anerkannt, so lange bis Sie die eigentliche Missio-Urkunde erhalten.

Bitte sehen Sie von Nachfragen nach dem Stand Ihres Antrags vor Ablauf des oben genannten Zeitraums ab.

  • Erfolgreicher Abschluss eines qualifizierenden Hochschulstudiengangs
    >> belegt durch einen Scan des Abschlusszeugnisses
  • Volle Eingliederung in die katholische Kirche durch Taufe, Erstkommunion und Firmung.
    >> belegt durch einen Nachweis der Kirchenzugehörigkeit (nicht älter als sechs Monate)
  • Bereitschaftserklärung für die Zeit des Vorbereitungsdienstes zur Erteilung des Religionsunterrichts in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche und im ökumenischen Geist sowie zum Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht
    >> die entsprechenden Angaben werden im Antrag ausgefüllt.
  • Teilnahme am Mentoratsprogramm am Studienort
    >> belegt durch einen Scan des Studienbegleitbriefs / den digitalen Nachweis der Teilnahme an einem Mentoratsprogramm

Ihren Antrag senden Sie bitte mit vollständigem Anhang in einer E-Mail an missio-canonica@katholische-ansprechstelle.de.

Sollten besondere Voraussetzungen vorliegen, können Sie sich an die Katholische Ansprechstelle für den Religionsunterricht in Niedersachsen unter kontakt@katholische-ansprechstelle.de wenden.

Der Antrag wird ab dem Zeitpunkt, an dem die Unterlagen vollständig vorliegen, geprüft und Sie erhalten in der Regel nach 14 Tagen die Kirchliche Unterrichtserlaubnis postalisch zugesendet.

Bitte sehen Sie von Nachfragen nach dem Stand Ihres Antrags vor Ablauf des oben genannten Zeitraums ab.

Religionslehrkräfte sollen

  • ihren persönlichen Glauben und ihre Glaubenserfahrungen didaktisch und methodisch reflektiert in das Unterrichtsgeschehen einbringen.
  • für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, Kolleginnen und Kollegen auch außerhalb des Unterrichts Ansprechpartnerinnen und -partner in Glaubens- und Lebensfragen sein.
  • sich durch Kritik an Glaube und Kirche zu einer persönlichen Stellungnahme herausgefordert sehen.
  • im täglichen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern, den Kolleginnen und Kollegen, den Eltern, der Schulleitung und nicht zuletzt in der Mitverantwortung für die Gestaltung des Schullebens als Christinnen und Christen erkennbar sein.

Zu einem solchen Zeugnis christlichen Lebens sind alle Religionslehrkräfte aufgefordert. Ihre Herkunft, ihr Alter, mögliche Beeinträchtigungen, ihre persönliche Lebenssituation, ihre sexuelle Orientierung und ihre geschlechtliche Identität werden durch das Bistum als Vielfarbigkeit der Gottebenbildlichkeit und Bereicherung für die religiöse Bildung in Schule dankbar wertgeschätzt.

Mit dem Zeugnis christlichen Lebens unvereinbar sind Handlungen, die öffentlich wahrnehmbar propagandiert werden und sich explizit gegen die Kirche oder deren Werteordnung richten.

Sollten Sie sich aus Gründen entscheiden, Religionsunterricht endgültig nicht mehr erteilen zu wollen, bitten wir um eine Rücksendung der jeweiligen Urkunde an das entsendende Bistum.

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu einem offenen Gespräch über Ihre Entscheidung und die Hintergründe an, insofern Sie daran Bedarf haben.

Die Bistümer bieten darüber hinaus auch die Möglichkeit an, die Missio canonica zeitlich befristet auszusetzen.

Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit dem für Sie zuständigen Bistum auf.

Die niedersächsischen Bistümer bieten die Möglichkeit, dass Religionslehrkräfte ihre Missio canonica auf selbstbestimmte Zeit aussetzen. Damit soll das Ringen der Kolleg:innen wertgeschätzt werden, die aufgrund der Ereignisse und Krisen in der katholischen Kirche in gravierende Differenzen zur Institution geraten, aber sich nicht endgültig aus dieser zurückziehen wollen. Sie können sich zum Beispiel aus Gewissensgründen derzeit nicht als gesendete Vertreter:innen der Institution vor eine Lerngruppe stellen, aber haben die Hoffnung, dass die Prozesse innerhalb der Institution dieses beizeiten wieder ermöglichen.

Die Aussetzung erfolgt in enger Absprache mit der jeweiligen Behörde des zuständigen Bistums. Sie sind in dieser Zeit nicht berechtigt, Religionsunterricht zu erteilen und müssen Ihre Schulleitung darüber informieren.

Für die Zeit der Aussetzung wird die Urkunde aufbewahrt und am Ende erfolgt ein erneutes Überreichen durch die Bistumsleitung im Rahmen einer Missio-Verleihung.

Vertretungslehrkräfte müssen keine kirchliche Unterrichtserlaubnis oder eine Missio canonica beantragen, sondern erhalten eine Sondererlaubnis zur befristeten Erteilung von katholischem Religionsunterricht. Diese gilt ausschließlich für eine konkrete Schule und ist auf maximal ein Schuljahr befristet.

Voraussetzung

  • Erfolgreicher Abschluss des Bachelor-Studiengangs Katholische Theologie mit dem Ziel Lehramt (oder ein vergleichbarer Abschluss). Der Nachweis erfolgt über einen Scan des Abschlusszeugnisses.
  • Bestätigte Teilnahme an den Modulen 1 & 2 des Mentorats für angehende Religionslehrkräfte (Infoabend und Beratungsgespräch). Der Nachweis erfolgt über einen Scan des Studienbegleitbriefs / den digitalen Nachweis zur Teilnahme am Mentoratsprogramm.

Antrag

Senden Sie eine Mail an:

BGV Hildesheim
BGV Osnabrück
BMO Vechta

  • Name und persönliche Kontaktdaten
  • Name und Adresse der Schule
  • Start- und Endzeitpunkt der befristeten Stelle
  • Scan des Bachelor-Abschlusszeugnisses
  • Scan des Studienbegleitbriefs

Sie erhalten die Sondererlaubnis zeitnah postalisch zugesendet.

Kontakt

Jens Kuthe
Mo-Fr 8-12 Uhr