Nach dem erfolgreichen Abschluss des Lehramtsstudiums für Katholische Religionslehre kann auf Antrag die Kirchliche Unterrichtserlaubnis verliehen werden. Für die Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist das Bistum zuständig, in dem der Studienort liegt.
Im Antrag muss das Bistum markiert werden, in dem der Studienort liegt. Sie können die Universitätsadresse in den Bistumsatlas der Deutschen Bischofskonferenz eingeben, um bei Bedarf das zuständige Bistum zu ermitteln.
Voraussetzungen für die Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis sind:
- Abschluss der für die Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen qualifizierenden Studien der katholischen Theologie.
>> Abschlusszeugnis Masterstudium
>> Studienbegleitbrief / Digitaler Nachweis der Teilnahme am Mentorat - Die volle Eingliederung in die katholische Kirche durch die Initiationssakramente Taufe, Firmung und Eucharistie.
>> Nachweis der Kirchenzugehörigkeit durch ein Pfarramt (nicht älter als sechs Monate) - Die Bereitschaft, im Rahmen des schulischen Bildungsauftrags den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche in ökumenischem Geist glaubwürdig zu erteilen. Die Bereitschaft, ein Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht zu geben.
>> Persönliche Erklärung (Teil des Antragsformulars)
Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn die Unterlagen vollständig sind, das heißt auch die finalen Zeugnisse enthält. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital an missio-canonica@katholische-ansprechstelle.de
Hier erfahren Sie mehr zum Mentorat für Studierende der katholischen Theologie.