Nach bestandener Staatsprüfung für das Lehramt kann auf Antrag die Missio canonica verliehen werden. Für die Erteilung der Missio canonica nach der Staatsprüfung für das Lehramt ist das Bistum zuständig, in dem die Religionslehrkraft eingesetzt wird.
Im Antrag muss das Bistum markiert werden, in dem die Schule liegt. Sie können die Schuladresse in den Bistumsatlas der Deutschen Bischofskonferenz eingeben, um bei Bedarf das zuständige Bistum zu ermitteln.
Voraussetzungen für die Erteilung der Missio canonica sind:
- Abschluss der für die Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen qualifizierenden Studien der katholischen Theologie.
>> Abschlusszeugnis Masterstudium
>> Studienbegleitbrief / Digitaler Nachweis der Teilnahme am Mentorat oder Kirchliche Unterrichtserlaubnis - Die volle Eingliederung in die katholische Kirche durch die Initiationssakramente Taufe, Firmung und Eucharistie.
>> Nachweis der Kirchenzugehörigkeit durch ein Pfarramt (nicht älter als sechs Monate) - Die Bereitschaft, im Rahmen des schulischen Bildungsauftrags den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche in ökumenischem Geist glaubwürdig zu erteilen. Die Bereitschaft, ein Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht zu geben.
>> Referenzgesprächsnachweis
>> Persönliche Erklärung (bistumsspezifisch)
Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn die Unterlagen vollständig sind, das heißt auch die finalen Zeugnisse enthält. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital an missio-canonica@katholische-ansprechstelle.de.