Die Geschäftsstelle der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ist noch immer aufgrund eines Hackerangriffs in ihrer Arbeit eingeschränkt. Bitte rechnen Sie deshalb mit einer deutlich längeren Bearbeitungszeit bei Anträgen.

Falls Sie den Vorbereitungsdienst oder den Quereinstieg in Niedersachsen absolvieren werden, eine Vertretungstätigkeit anstreben oder befristet für maximal drei Jahre Evangelische Religion fachfremd unterrichten möchten, beantragen Sie bitte eine befristete Unterrichtsbestätigung. Sollten Sie noch kein endgültiges Masterzeugnis erhalten haben, reichen Sie bitte Ihre Notenübersicht mit dem Antrag ein und reichen das Masterzeugnis nach.

Falls Sie den Vorbereitungsdienst bzw. eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme (Quereinstieg) erfolgreich absolviert haben, beantragen Sie bitte eine Vokation bzw. Widerrufliche Unterrichtsbestätigung.

Falls Sie bereits im Besitz einer Vokation bzw. Widerruflichen Unterrichtsbestätigung einer anderen Landeskirche der Evangelischen Kirchen in Deutschland sind, beantragen Sie bitte die Anerkennung.

Bitte stellen Sie erst den Antrag, wenn Ihnen alle benötigten Nachweise vorliegen. Vielen Dank!

Wenn Sie eine Anmeldebestätigung für eine Vokationstagung erhalten haben und absehen können, dass Sie nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte zum einen die zuständige Fortbildungseinrichtung, die die Vokationstagung veranstaltet, und zum anderen die Konföderation mit dem Formular für die Absage, damit wir Sie für eine andere Tagung einplanen.