Missio canonica

Kirchliche Unterrichtserlaubnis

Wer nach erfolgreicher Masterprüfung im Vorbereitungsdienst Katholischen Religionsunterricht erteilen möchte, beantragt die sogenannte Kirchliche Unterrichtserlaubnis. Für die Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist die Verwaltung des Bistums zuständig, in dem die Lehrkraft ihr Studium absolviert hat.

Missio canonica

Für die im katholischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen vermittelten Inhalte tragen die Bundesländer und die Katholische Kirche gemeinsam die Verantwortung. Konkretisiert wird diese gemeinsame Verantwortung auch bei der Einstellung der Religionslehrkräfte. In Niedersachsen werden nur solche Lehrerinnen und Lehrer im Fach Katholische Religion eingesetzt, die von der Kirche zur Erteilung dieses Religionsunterrichts beauftragt sind. Kirchenrechtlich obliegt die Beauftragung von Religionslehrkräften dem Diözesanbischof. Er bringt durch die Beauftragung sein Vertrauen, seine Verbundenheit und seine Solidarität mit den Religionslehrkräften zum Ausdruck. Diese kirchliche Beauftragung heißt „Missio canonica“.

Die Berufstätigkeit als Religionslehrkraft setzt neben der theologischen und pädagogischen Befähigung die Eingliederung in die Kirche durch Taufe und Firmung voraus. Religionslehrkräfte geben authentisch Zeugnis über ihren Glauben, dem die Zweifel der Kinder und Jugendlichen selbst nicht fremd sind, und von der Hoffnung, die sie zu ihrer christlichen Haltung motiviert.

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