RPI: Dozent*in für den Bereich Grundschule gesucht

Pressemitteilung 30. September 2024

Im Religionspädagogischen Institut Loccum der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ist zum 1. Februar 2025 die Stelle (1,0)

der Dozentin/des Dozenten (m/w/d) für den Bereich Grundschule (A 13/TV-L 13) zu besetzen.

Er/sie soll die Arbeit der Religionslehrkräfte an Grundschulen konzeptionell unterstützen und den Religionsunterricht didaktisch und methodisch weiterentwickeln. Die Stelle ist zunächst auf fünf Jahre befristet, eine Verlängerung ist möglich.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Planung und Leitung von Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen im Bereich Grundschule
  • Reflexion und Weiterentwicklung von Konzepten für den Religionsunterricht an Grundschulen
  • Konzeption und Durchführung von Konferenzen für Schulleiterinnen und Schulleiter an Grundschulen sowie für Fachberaterinnen und Fachberater
  • Betreuung und Weiterentwicklung der RPI-Lernwerkstatt
  • Mitwirkung bei der Ausbildung von Vikar/inn/en im Bereich Religionspädagogik
  • Konzeption und Durchführung von regionalen Fortbildungsveranstaltungen
  • Publikationstätigkeit
  • Mitarbeit bei bereichsübergreifenden Aufgaben des RPI Loccum.

Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier.

Religionspädagogisches Institut Loccum (RPI)

Kontakt

Nähere Auskünfte erteilen:

OLKRin Dr. Kerstin Gäfgen-Track
0511/1241-314

und Rektorin Prof. Dr. Silke Leonhard
05766/81-137

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich per Mail bis zum 31. Oktober 2024 an Kerstin.Gaefgen-Track@evlka.de

Vorausgesetzt wird die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD und die Bereitschaft zu regelmäßiger Reisetätigkeit in Niedersachsen (Führerschein B). Gewünscht wird, den Wohnsitz im näheren Einzugsbereich des Arbeitsortes zu nehmen. Bewerber/innen, die bereits Inhaber/innen einer Planstelle im niedersächsischen Schuldienst sind, können sich zum Dienst am Religionspädagogischen Institut beurlauben lassen. Der dienstrechtliche Status einer Landesbeamtin/eines Landesbeamten bleibt dabei erhalten. Für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis des Landes Niedersachsen gilt Entsprechendes.